Wie funktioniert die staatliche Förderung bei der Riester?

Die Riester Rente, wird vom Staat im Allgemeinen durch Grundzulagen, Kinderzulagen, Extrazulage für Berufseinsteiger und unter gewissen umständen auch durch Steuervorteile gefördert.

Jeder Zulagen berechtigte erhält vom Staat die jeweiligen zutreffenden Zulagen und darüber hinaus kann der Sparer der Riester Rente noch einen Steuervorteil erhalten, sofern die Vorrausetzungen für die Riesterförderung erfüllt werden.

Beim Abschluss einer Riester Rente, stellt der Versicherungsnehmer in der Regel im gleichen Schritt einen Dauerzulagenantrag mit dem die staatlichen Zulagen beantragt werden. Ob der Versicherungsnehmer, neben der Zulage bzw. Zulagen einen Steuervorteil erhält, wird durch die so genannte Günstigerprüfung festgestellt.

Für wen ist die Riester interessant und wer kann eine Staatlich geförderte Riester abschließen?

Vom Grundsatz her, kann in der Regel jeder der voll geschäftsfähige ist die so genannte Riester Rente abschließen. Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, muss der Riestersparer in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein.

Man unterscheidet bei dem förderfähigen Personenkreis zwischen dem unmittelbar förderfähigen und mittelbar förderfähigen Personenkreis.

Zu dem unmittelbaren förderfähigen Personenkreis der Riester Rente gehören alle die jenigen die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind wie z.B.: Angestellte und Arbeiter, auch im Öffentlichen Dienst beschäftigte, Arbeitnehmerähnliche Selbstständige, Beamter, Richter, Soldaten, Bezieher von Arbeitslosengeld I + II, Künstler, Publizisten, Landwirte, Väter und Mütter im Erziehungsurlaub für maximal 3 Jahre etc.

Zu dem mittelbar förderfähigen Personenkreis der Riester Rente gehören z.B. Selbstständige die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Rechtsanwälte, Notare, Schüler und Studenten, nicht Erwerbstätige etc.

Die jenigen die zum mittelbar förderfähigen Personenkreis gehören, haben die Möglichkeit über den Ehepartner, wenn dieser auch einen Riestervertrag abschließt bzw. vorhanden ist die Riesterförderung für sich zu nutzen.

Ist bei der Riester ein Anbieterwechsel möglich?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, seine bestehende Riester Rente zu einem anderen Anbieter zu wechseln bzw. zu portieren.

Ob ein Wechsel des Anbieters sinn macht, kann so pauschal nicht gesagt werden, denn es ist in der Regel abhängig von den persönlichen Bedürfnissen des Kunden und dem bestehenden Anbieter und dessen Tarif.

Beim Wechsel der Riester Rente von einem zum anderen Anbieter, sollte der Kunde gewisse dinge, wie z.B. die Kosten für einen Anbieterwechsel berücksichtigen. Die Kosten für einen Anbieterwechsel, sind in der Regel von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Riester Rente hinterlegt.

In der Regel belaufen sich die Kosten für den Wechsel, je nach Anbieter einmalig zwischen 25 − 150 Euro. Darüber hinaus sollte der Kunde vorab, bei dem neunen Anbieter erfragen, ob die Übertragung der Riester Rente möglich ist. Denn es gibt einige Anbieter, die der Übertragung zu einem anderen Anbieter zustimmen, aber selber keine Übertragung der Riester Rente akzeptieren.

Weitere Ratgeber Themen zur Riester Rente

Jetzt kostenlosen und unabhängigen Riester Rente Vergleich anfordern!

  • bis zu 70 % staatlicher Förderung
  • Hartz IV sicher
  • staatliche Zulagen
  • lebenslage Rente
  • Steuervorteile
  • bis zu 30 % Auszahlung
    zu Rentenbeginn
  • Kostenlosen & unabhängigen Vergleich anfordern

Jetzt Vergleich anfordern