Was bedeutet bei der Riester Rentengarantiezeit?

Die Rentengarantiezeit ist ein Zusatzbaustein der in den Riestervertrag in der Regel bei Vertragsabschluss mit vereinbart werden kann.

Die Rentengarantiezeit ist eine Art der Hinterbliebenenversorgung, und sichert den Ehepartner nach versterben des Riestersparers in der Rentenbezugsphase für einen gewissen Zeitraum die monatliche Rente zu.

Je nach Anbieter ist in der Regel die Rentengarantiezeit zwischen 5. und 20. Jahren wählbar.

Beispiel: Beginn der Riester Rentenzahlung mit dem 60. Lebensjahr, es wurde eine Rentengarantiezeit von 10. Jahren im Riestervertrag vereinbart, der Riestersparer verstirbt mit dem 63. Lebensjahr so würde die Hinterbliebene Ehefrau die Rentenzahlung für weitere 7 Jahre erhalten.

Wann ist bei der Riester der früheste Rentenbeginn möglich?

Der früheste Beginn der Rentenleistung aus der Riester Rente, ist mit dem 60. Lebensjahr.

Bei Abschluss der Riester Rente sollte der Riestersparer, die Regelaltersrente berücksichtigen und den Beginn der Rentenleistung aus der Riester Rente an die Rentenleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung knüpfen.

Dies bedeutet, dass der Rentenleistungsbeginn aus der Riester Rente je nach Geburtsjahr des Riestersparers auf das 63, 65 oder 67 Lebensjahr gelegt werden sollte. Es besteht die in der Regel Möglichkeit, einen späteren Rentenleistungsbeginn nach dem 67. Lebensjahr mit dem Anbieter zu vereinbaren.

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