Riester Banksparplan

Beim Riester Banksparplan zahlt der Anleger in einen üblichen Banksparplan monatliche Raten ein, wobei auch außerplanmäßige Zahlungen oder Zahlungsaussetzungen möglich sind, und erhält dafür die staatlich garantierte Förderung für die Riester−Vorsorge.

Diese besteht aus einer festen Zulage pro Person und/oder steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Der besondere Vorzug liegt beim Riester Banksparplan im gebührenfreien Abschluss und der fast durchweg gebührenfreien Verwaltung.

Staatliche Sparförderung beim Riester Banksparplan

Riester Produkte werden in vielfältiger Form angeboten, als klassische Rentenversicherung, als Wohn−Riester zum Erwerb von Wohneigentum oder auch als Fondssparplan.

Der Riester Banksparplan ist ein weiteres dieser Produkte mit den typischen Eigenschaften von Banksparplänen, gekoppelt mit der Riester−Förderung. Er ist als Banksparplan besonders flexibel und daneben sehr kostengünstig.

Ein Banksparplan zeichnet sich dadurch aus, dass der Anleger eine monatliche Summe spart und eine jährliche Rendite oft zwischen 2 bis 4 Prozent erzielt, wobei auch Sondereinzahlungen möglich sind.

Beim Riester Banksparplan wird eine durchschnittliche Rendite von 3 bis 5 Prozent erzielt (Stand: Dezember 2011), die als sehr sicher gelten darf. Das angesparte Kapital kann beispielsweise auch zur Beleihung eines Eigenheimdarlehens verwendet werden, sodass sich hier Sparanlage und Wohn−Riester mehr oder weniger koppeln lassen.

Die Anbieter verlangen für den Riester Banksparplan fast ausnahmslos keine Abschlussgebühren, im Unterschied zu anderen Riester Produkten. Auch Verwaltungsgebühren werden beispielsweise bei Volks− und Raiffeisenbanken oder Sparkassen grundsätzlich nicht fällig.

Die Vorzüge der Riester Vorsorgeprodukte bleiben erhalten, neben der Förderung auch die Insolvenzsicherheit und die Nichtanrechenbarkeit im Falle des Bezugs von Hartz IV.

Gefördert wird wie üblich über die Zulagen (154 Euro pro Person, 185 Euro für ein bis 2007, 300 Euro für ein ab 2008 geborenes Kind) sowie über die steuerliche Abzugsfähigkeit bis 2.100 Euro jährlich, wobei das Finanzamt prüft, welche Variante für den Sparer günstiger ist. Es muss wie bei jeder Riester−Förderung die Mindesteinzahlung von 4 Prozent des Bruttoeinkommens vorgenommen werden.

Sicherheit beim Riester Banksparplan

Ein Banksparplan ist immer sicher, so auch der Riester Banksparplan. Es gibt eine Garantieverzinsung, die zwar gegenüber anderen Produkten nicht allzu hoch erscheint, dafür aber verlässlich ist.

Das Kostenargument ist nicht von der Hand zu weisen, denn bei Rentenversicherungen werden die ersten Einzahlungen von Gebühren aufgezehrt. Letzten Endes ist für Sparer, die eine Form des Sparens auf diese Weise schätzen, der Riester Banksparplan sehr gut geeignet, wenn sie ihre Riester Förderung auf andere Weise noch nicht ausgeschöpft haben.

Weitere Ratgeber Themen zur Riester Rente

  • Riester Förderung: Die Zeit ab Vertragsabschluss bis zum Rentenbeginn wird auch als Ansparphase bezeichnet.
  • Riester Anlageformen: Die Basisrente als Banksparplan zählt neben den anderen Anlagevarianten zur Basisrente und neben der betrieblichen Altersvorsorge sowie der Riester Rente zu den Staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten.
  • Besteuerung Riester: Attraktivere Renditechancen zeichnen den Basisrente Fondssparplan aus.
  • Klassische Riester Rente: Wird keine Hinterbliebenenversorgung in der Basisrente integriert, fällt das Angesparte Kapital im Todesfall der Versichertengemeinschaft zu.
  • Riester Fondssparplan: Neben der steuerlichen Absetzbarkeit und der Lebenslangen Rente, bietet die Basisrente dem Anleger noch weitere Vorteile.
  • Riester Rente Vorteile: Einen Mindestbeitrag zur Basisrente gibt es von gesetzlicher Seite nicht.
  • Wohn Riester: Häufig findet man in den Versicherungsbedingungen eine Klausel, die es den Versicherern ermöglicht, den Rentenfaktor anzupassen aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung.
  • Riester Grundzulage: Mit einem Riestervertrag erhält der Versicherte jährliche Zulagen vom Staat.
  • Riester Garantiezins: Mit einem Garantiezins legt der Gesetzgeber fest, in welcher Höhe der Versicherer die jährlichen Erträge den Verträgen gutschreiben muss.
  • Riester Günstigerprüfung: Der Staat fördert die Riester Verträge auf zwei mögliche Arten.
  • Riester Teilauszahlung: Sowohl die Rentenzahlung als auch die Teilauszahlung sind steuerpflichtig ab dem Zeitpunkt der Auszahlung.
  • Riester Steuervorteil: Der Steuervorteil betrifft in den meisten Fällen nur die Versicherten mit einem überdurchschnittlichen Einkommen und einem geringen Zulagenanspruch.
  • Riester Voraussetzungen: Die Personengruppe, die Anspruch auf einen Riester Vertrag hat, ist breit gefächert.

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