Riester Grundzulage

Mit einem Riestervertrag erhält der Versicherte jährliche Zulagen vom Staat. Diese setzen sich zusammen aus der Grundzulage und der Kinderzulage.

Die Höhe der Grundzulage ist dabei zunächst abhängig von dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für Verträge, die seit 2008 abgeschlossen werden, zahlt der Staat eine Riester Grundzulage von 154 Euro.

Die volle Zulage erhält der Versicherte jedoch nur, wenn er den Mindesteigenbeitrag in den Vertrag einzahlt. Dieser entspricht für aktuelle Verträge vier Prozent von seinem Bruttojahres-Einkommen des Vorjahres.

Zahlt er weniger, wird die Grundzulage entsprechend anteilig gekürzt. Hat der mittelbar förderfähige Ehepartner auch einen Riestervertrag, erhält er ebenfalls die Grundzulage.

Weitere Ratgeber Themen zur Riester Rente

  • Riester Förderung: Die Zeit ab Vertragsabschluss bis zum Rentenbeginn wird auch als Ansparphase bezeichnet.
  • Riester Anlageformen: Die Basisrente als Banksparplan zählt neben den anderen Anlagevarianten zur Basisrente und neben der betrieblichen Altersvorsorge sowie der Riester Rente zu den Staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten.
  • Besteuerung Riester: Attraktivere Renditechancen zeichnen den Basisrente Fondssparplan aus.
  • Klassische Riester Rente: Wird keine Hinterbliebenenversorgung in der Basisrente integriert, fällt das Angesparte Kapital im Todesfall der Versichertengemeinschaft zu.
  • Riester Fondssparplan: Neben der steuerlichen Absetzbarkeit und der Lebenslangen Rente, bietet die Basisrente dem Anleger noch weitere Vorteile.
  • Riester Rente Vorteile: Einen Mindestbeitrag zur Basisrente gibt es von gesetzlicher Seite nicht.
  • Wohn Riester: Häufig findet man in den Versicherungsbedingungen eine Klausel, die es den Versicherern ermöglicht, den Rentenfaktor anzupassen aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung.
  • Riester Grundzulage: Mit einem Riestervertrag erhält der Versicherte jährliche Zulagen vom Staat.
  • Riester Garantiezins: Mit einem Garantiezins legt der Gesetzgeber fest, in welcher Höhe der Versicherer die jährlichen Erträge den Verträgen gutschreiben muss.
  • Riester Günstigerprüfung: Der Staat fördert die Riester Verträge auf zwei mögliche Arten.
  • Riester Teilauszahlung: Sowohl die Rentenzahlung als auch die Teilauszahlung sind steuerpflichtig ab dem Zeitpunkt der Auszahlung.
  • Riester Steuervorteil: Der Steuervorteil betrifft in den meisten Fällen nur die Versicherten mit einem überdurchschnittlichen Einkommen und einem geringen Zulagenanspruch.
  • Riester Voraussetzungen: Die Personengruppe, die Anspruch auf einen Riester Vertrag hat, ist breit gefächert.

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